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   LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19   

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LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19 (https://dejure.org/2019,61887)
LG Kiel, Entscheidung vom 19.06.2019 - 5 O 47/19 (https://dejure.org/2019,61887)
LG Kiel, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 5 O 47/19 (https://dejure.org/2019,61887)
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  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    Ein Schaden im Sinne von § 826 BGB ist nicht nur jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung (BGH, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14).

    Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung wieder befreien können (BGH, Urteil vom 28.04.2014 - VI ZR 15/14).

  • BGH, 04.03.2015 - IV ZR 36/14

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    Eine Feststellungsklage, mit der die Ersatzpflicht für reine Vermögensschäden festgestellt werden soll, ist nur zulässig, wenn zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines auf der Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts besteht (BGH, Hinweisbeschluss vom 04.03.2015 - IV ZR 36/14 m.w.N.).

    Hieran fehlt es, wenn der Eintritt irgendeines Schadens noch ungewiss ist; der Kläger muss die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts substantiiert dartun (BGH, Hinweisbeschluss vom 04.03.2015 - IV ZR 36/14).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    Die freiwillige Überlassung von Geld (beispielsweise zu Investitionszwecken) genügt dagegen für die Anwendbarkeit des § 849 BGB nicht (OLG Karlsruhe vom 24.02.2006 - 1 U 190/05, Rüßmann, in: Herberger/ Martinek/ Rüßmann, Juris PK - BGB, 8. Auflage 2017, § 849 BGB Rdnr. 2).

    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2006 - 1 U 190/05, Rdnr. 46, Juris) erfolgt ist.

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    Der streitgegenständliche Sachverhalt unterscheidet sich auch deutlich von demjenigen, welcher in der von der Beklagten zitierten BGH-Entscheidung vom 28.06.2016 (NJW 2017, 250) zu Grunde lag.
  • LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16

    Abgasskandal: VW verurteilt

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    Angesicht der Tragweite und Risiken für die Gesamtgeschicke eines so agierenden Konzerns wie der Beklagten spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass eine Entscheidung dafür, die Motoren mit dieser Einstellung planvoll und absichtlich zu produzieren und in den Verkehr zu bringen, durch die Geschäftsleitung selbst getroffen wurde (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 19.07.2017 - 7 O 147/16).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    Ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO besteht nur dann, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 351/08).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob die Handlung nach ihrem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zur entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (BGH, Urteil vom 03.12.2013 - XI ZR 295/12).
  • LG Krefeld, 28.02.2018 - 7 O 10/17

    Schadensersatzbegehren wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    Die Beklagte war demzufolge als Körperschaft verpflichtet, den Entlastungsbeweis für alle Mitarbeiter zu führen, für die sie nach § 31 BGB einzustehen hat, also auch für diejenigen, die für die Personalauswahl und -anleitung für einen bestimmten Bereich zuständig sind, auch wenn sie nicht formell im Vorstand angesiedelt sind (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 28.02.2018 - 7 O 10/17).
  • BGH, 28.09.1993 - III ZR 91/92

    Verzinsung entgangenen Gewinns aus einer amtspflichtwidrig verhinderten

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    Aus § 849 BGB ergibt sich vielmehr, dass eine solche "automatische" Verzinsung die Ausnahme ist und auf die dort geregelten Fälle der Entziehung oder Beschädigung einer Sache beschränkt bleiben muss (BGH vom 28.09.1993 - III ZR 91/92 - Juris Rdnr. 9).
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus LG Kiel, 19.06.2019 - 5 O 47/19
    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2006 - 1 U 190/05, Rdnr. 46, Juris) erfolgt ist.
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